Winterdienst beauftragen: Was er kostet und was im Vertrag stehen sollte
Ein Winterdienst nimmt Ihnen das Räumen ab, die Verantwortung aber nicht automatisch. Was er kostet, hängt vor allem von der Fläche ab und davon, ob Sie einzelne Einsätze abrufen oder die ganze Saison buchen. Mindestens so wichtig wie der Preis ist, was im Vertrag steht.
Auf einen Blick
- Einzelne Einsätze lohnen sich bei wenigen Schneetagen, ein Saisonvertrag, wenn jeden Morgen verlässlich geräumt sein muss.
- Bei uns kostet ein einzelner Räumeinsatz für Zuweg und Eingang 40 bis 60 Euro, Streuen 30 bis 40 Euro. Im Winterdienst-Abo zahlen Sie ab 35 Euro im Monat.
- In den Vertrag gehören Flächen, Zeiten, Streugut, Dokumentation und die Frage, ob die Firma Ihre Pflicht übernimmt.
- In Garbsen geht die Räum- und Streupflicht nur mit Zustimmung der Stadt auf jemand anderen über.

01Wovon der Preis abhängt
- Die Fläche: Gehweg, Zuweg, Einfahrt, Stellplätze oder ein ganzer Hof.
- Wie oft geräumt wird: ein Einsatz, mehrere Durchgänge an einem Schneetag oder die ganze Saison.
- Die Bereitschaft: Wer zusagt, an jedem Schneetag vor Arbeitsbeginn fertig zu sein, muss Leute und Geräte vorhalten. Das kostet auch in Wintern, in denen kaum Schnee fällt.
- Das Streugut: Sand oder Splitt kostet Material und muss nach dem Winter wieder aufgenommen werden.
- Die Anfahrt: Bei vielen Anbietern steigt der Preis je Einsatz mit der Entfernung.
02Drei Abrechnungsmodelle
03Was im Vertrag stehen sollte
- Welche Flächen dazugehören, am besten mit Skizze: Gehweg, Zuweg, Einfahrt, Stellplätze, Weg zu den Mülltonnen.
- Bis wann geräumt sein muss und ob über den Tag nachgeräumt wird.
- Ab wann die Firma ausrückt: ab welcher Schneehöhe und ob auch bei Glätte ohne Schnee.
- Welches Streugut verwendet wird und wer es nach dem Winter wieder aufnimmt.
- Ob die Firma ihre Einsätze dokumentiert, mit Uhrzeit, Fläche und Streugut.
- Ob die Firma Ihre Räum- und Streupflicht übernimmt oder nur einzelne Einsätze fährt.
- Ob die Firma eine Betriebshaftpflichtversicherung hat.
- Laufzeit, Kündigung und was gilt, wenn ein Einsatz ausfällt.
04Übernimmt die Firma Ihre Pflicht?
In Garbsen geht die Räum- und Streupflicht nach der Straßenreinigungssatzung nur dann auf einen anderen über, wenn er die Reinigung mit Zustimmung der Stadt übernommen hat (§ 4). Ohne diese Zustimmung bleiben Sie gegenüber der Stadt verantwortlich, auch wenn eine Firma für Sie räumt. In den Nachbarstädten lohnt ein Blick in die eigene Satzung.
Zivilrechtlich gilt Ähnliches. Wer eine Firma beauftragt, muss sie sorgfältig auswählen und sollte stichprobenartig prüfen, ob geräumt wird. Für Vermieter gilt gegenüber ihren Mietern noch mehr: Sie haften für Fehler der Winterdienstfirma wie für eigene, das hat der Bundesgerichtshof im August 2025 entschieden (VIII ZR 250/23).
05Einzeln abrufen oder Saison buchen?
- 1
Fläche aufschreiben
Messen oder schätzen Sie Gehweg, Zuweg und Einfahrt. Für ein Angebot reicht eine grobe Skizze.
- 2
Bedarf klären
Müssen Sie an Schneetagen früh aus dem Haus, oder sind Sie meist da und brauchen nur eine Vertretung?
- 3
Angebote vergleichen
Legen Sie Leistungsumfang und Zusagen nebeneinander, erst dann den Preis je Einsatz.
- 4
Schriftlich festhalten
Flächen, Zeiten, Streugut und Zuständigkeit gehören in die Vereinbarung.
06So arbeiten wir
Wir bieten beides an. Einzelne Einsätze auf Abruf, etwa während Ihres Urlaubs, haben keine feste Uhrzeit, weil wir den Betrieb nebenberuflich führen. Im Winterdienst-Abo kommen wir an jedem Schnee- und Glättetag bis 12 Uhr, ohne dass Sie anrufen. Ihre Räum- und Streupflicht übernehmen wir in beiden Fällen nicht, auch die Pflicht am frühen Morgen (in Garbsen bis 8 Uhr) bleibt bei Ihnen. Das steht auch so in unserer Vereinbarung, zusammen mit den Flächen. Wer an jedem Schneetag vor der Arbeit einen geräumten Gehweg braucht, ist bei einem Anbieter mit Bereitschaftsdienst besser aufgehoben.


