Einsatzgebiet · 6 Städte · 83 Orts- und Stadtteile

Wo wir im Einsatz sind

Wir kommen aus Garbsen und arbeiten in den Städten drumherum. Hier steht, in welche Orts- und Stadtteile wir fahren, was die Anfahrt kostet und welche Räumregeln dort gelten.

  • 30 € bis 15 kmEinsatzpauschale Zone 1, einmal je Termin
  • 45 € bis 30 kmEinsatzpauschale Zone 2
  • Darüber nach Abspracheam besten mit mehreren Arbeiten in einem Termin

Räumregeln
im Vergleich.

Jede Stadt regelt selbst, bis wann der Gehweg geräumt sein muss und womit gestreut wird. Die Unterschiede sind größer, als viele denken.

Räum- und Streupflicht auf Gehwegen nach Ort
OrtBis wann geräumt sein mussBreiteStreumittel
Garbsenbis 8 Uhr, wenn über Nacht Schnee gefallen istmindestens 1,50 m, schmalere Gehwege ganzSand oder andere abstumpfende Mittel, keine schädlichen Chemikalien
Seelzewerktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr, wenn über Nacht Schnee gefallen istmindestens 1,50 m, schmalere Gehwege ganz; ohne Gehweg ein Streifen von mindestens 1 mSand, Splitt oder andere abstumpfende Mittel. Streusalz nur in Ausnahmen an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen
Wunstorfwerktags von 7 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr, bei Bedarf mehrfachmindestens 1,50 m, schmalere Gehwege ganzSand und andere abstumpfende Mittel, keine Asche. Streusalz nur an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle oder wenn nichts anderes hilft
Neustadt a. Rbge.täglich von 7.30 bis 21 Uhr, nach jedem Schneefall unverzüglichmindestens 1,50 m, schmalere Gehwege und Radwege ganzabstumpfende Mittel. Salz und andere auftauende Mittel nur auf Treppen und Rampen
Langenhagenwerktags von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr, nach jedem Schneefall unverzüglichmindestens 1,50 m, schmalere Gehwege ganz; ohne Gehweg ein 1,50 m breiter Streifenabstumpfende Stoffe. Salz nur auf Treppen und Rampen
Hannover-Nordwestwerktags von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr, nach jedem Schneefall unverzüglichmindestens 1,50 m, schmalere Gehwege ganzabstumpfende Stoffe. Salz und Sole nur auf Treppen und Rampen

Aus den Straßenreinigungsverordnungen der Städte, gelesen am 19.10.2026. Die Quelle steht auf jeder Ortsseite. Verbindlich ist die Verordnung Ihrer Stadt; dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.

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