Räum- und Streupflicht: Was Eigentümer in Garbsen im Winter tun müssen

Den Gehweg vor dem Haus räumen und streuen in Garbsen die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Wie breit, bis wann und womit, steht in der Straßenreinigungsverordnung der Stadt.

Auf einen Blick

  • Nach nächtlichem Schneefall muss der Gehweg bis 8 Uhr geräumt sein.
  • Geräumt und gestreut wird auf mindestens 1,50 m Breite, schmalere Wege ganz.
  • Bei Glätte wird in der Regel von 7 bis 20 Uhr gestreut, mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln.
  • Wer einen Dienst beauftragt, bleibt selbst verpflichtet, solange die Stadt der Übertragung nicht zugestimmt hat.
Winterlicher Weg vor einem Haus

01Wer in Garbsen räumen muss

Die Stadt Garbsen hat die Reinigung der Gehwege, Radwege und kombinierten Geh- und Radwege den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke auferlegt. Dazu gehört ausdrücklich die Beseitigung von Schnee und Eis, bei Glätte auch das Streuen. Das gilt auch für unbebaute Grundstücke und für Grundstücke, die durch einen Graben, Grünstreifen oder eine Mauer vom Gehweg getrennt sind (§ 3 Straßenreinigungssatzung).

Haben andere ein Nießbrauchrecht, Erbbaurecht oder Wohnungsrecht am Grundstück, sind sie vor dem Eigentümer zuständig. Mehrere Verpflichtete haften gemeinsam. An Straßen, die nicht im Straßenverzeichnis der Stadt stehen, kommen Gosse, Parkspuren und die Fahrbahn bis zur Mitte hinzu (§ 6 Satzung). Ob Ihre Straße im Verzeichnis steht, sehen Sie im Anhang der Straßenreinigungsverordnung.

02Was beim Räumen oft schiefgeht

Schnee und Eis dürfen Sie weder dem Nachbarn zukehren noch in Rinnstein, Gosse oder Gully schieben (§ 4 Verordnung). Den geräumten Schnee lagern Sie so, dass er Fahrbahn, Gehweg und Radweg nicht mehr als unvermeidbar behindert, also nicht als Wall vor die Einfahrt des Nachbarn oder auf den Radweg.

Bei Frost ist es verboten, die Fläche mit Wasser abzuspritzen (§ 2 Verordnung). Setzt später Tauwetter ein, muss das verbliebene Eis von Gehweg und Überwegen entfernt werden (§ 3 Absatz 7).

03Ablauf an einem Schneetag

  1. 1

    Vor 8 Uhr

    Gehweg auf mindestens 1,50 m Breite räumen, Schnee am Rand lagern, ohne Gosse und Gully zuzuschieben.

  2. 2

    Danach streuen

    Glatte Stellen mit Sand oder Splitt abstumpfen, auch am Überweg und vor der Bushaltestelle, falls eine an Ihrem Grundstück liegt.

  3. 3

    Über den Tag

    Schneit es weiter oder friert es nach, bis etwa 20 Uhr nachräumen und nachstreuen.

  4. 4

    Bei Tauwetter

    Restliches Eis aufhacken und entfernen, die Gosse frei halten.

04Selbst räumen, Nachbarn fragen oder Dienst beauftragen?

  • Weg 1

    Selbst räumen

    Für einen normalen Gehweg reichen Schneeschieber, Besen und ein Eimer Sand. Dafür sind Sie an Schneetagen vor 8 Uhr draußen, auch am Wochenende.

    Passt beikurzen Gehwegen, wenn Sie im Winter meist zu Hause sind.

  • Weg 2

    Nachbarn oder Familie

    Jemand aus der Straße übernimmt, wenn Sie verreist oder krank sind. Sprechen Sie die Tage vorher ab. Die Pflicht bleibt bei Ihnen.

    Passt beieinzelnen Abwesenheiten.

  • Weg 3

    Winterdienst beauftragen

    Eine Firma räumt und streut für Sie. Im Vertrag sollte stehen, für welche Flächen und Zeiten er gilt und ob die Firma Ihre Pflicht übernimmt oder nur einzelne Einsätze fährt.

    Passt beilangen Gehwegen, Eckgrundstücken oder wenn Sie früh aus dem Haus müssen.

Nach der Satzung geht die öffentlich-rechtliche Pflicht nur dann auf jemand anderen über, wenn er die Reinigung mit Zustimmung der Stadt übernommen hat (§ 4 Satzung). Ohne diese Zustimmung bleiben Sie als Eigentümer zuständig, auch wenn ein Dienst für Sie räumt.

05Prüfliste vor dem ersten Schnee

  • Im Straßenverzeichnis nachgesehen, ob nur der Gehweg oder auch Gosse und Fahrbahn bis zur Mitte dazugehören.
  • Schneeschieber und Besen griffbereit, für festes Eis ein Eiskratzer.
  • Sand oder Splitt eingelagert, kein Streugut mit schädlichen Chemikalien.
  • Vertretung für Urlaub und Krankheit abgesprochen.
  • Bei beauftragtem Dienst: Flächen, Uhrzeiten und Zuständigkeit schriftlich festgehalten.

06Wann sich Hilfe lohnt

Einen kurzen Gehweg räumen die meisten selbst. Schwieriger wird es an einem Eckgrundstück mit zwei Gehwegseiten oder wenn Sie im Winter länger verreist sind. Wir räumen Zuwege, Einfahrten und Gehwege in Garbsen und der Region Hannover auf Abruf und vertreten Sie auch über die Saison, etwa während Ihres Urlaubs. Weil wir den Betrieb nebenberuflich führen, sagen wir keine feste Uhrzeit zu und übernehmen Ihre Räum- und Streupflicht nicht. Umfang und Zeitfenster legen wir vorher schriftlich fest.

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