Die Räumpflicht bleibt bei Ihnen.
Die Verkehrssicherungspflicht für Gehweg und Grundstück liegt beim Eigentümer, oft weitergegeben an Mieter. Wir übernehmen die Ausführung nach Absprache. Damit geht die Pflicht nicht automatisch auf uns über: Was wir räumen, wann wir kommen und was bei Dauerschneefall gilt, gehört deshalb vorher schriftlich festgehalten. Was wir zusagen können, sagen wir vorher, und daran halten wir uns.
