Streusalz, Splitt oder Sand: Was auf Gehwegen in Garbsen und Hannover erlaubt ist
Auf öffentlichen Gehwegen ist Streusalz in der Region Hannover fast überall verboten. Gestreut wird mit Sand, Splitt oder anderen abstumpfenden Mitteln. Salz erlauben einige Städte auf Treppen und Rampen, und die Details stehen in der Straßenreinigungsverordnung Ihrer Stadt.
Auf einen Blick
- Auf dem Gehweg vor dem Haus streuen Sie in allen Städten unseres Einsatzgebiets Sand, Splitt oder andere abstumpfende Mittel.
- Hannover, Langenhagen und Neustadt erlauben Salz nur auf Treppen und Rampen, Seelze und Wunstorf in Ausnahmen an gefährlichen Stellen.
- Garbsen schreibt Sand oder andere abstumpfende Mittel vor und verbietet schädliche Chemikalien.
- Salz schadet Bäumen, Boden und Tieren und greift in großen Mengen auch Gebäude, Straßen und Autos an.

01Warum die Städte Salz verbieten
Salz taut Eis auf, Sand und Splitt machen es griffig. Auf einem Gehweg reicht Griffigkeit fast immer, und Salz bleibt nicht auf dem Weg: Mit dem Schmelzwasser läuft es in Beete, Baumscheiben und Rasenkanten. Der Abfallwirtschaftsbetrieb aha schreibt, dass Salz, das in den Boden eindringt, Pflanzen angreift und stark beschädigen kann. Betroffen sind vor allem die Straßenbäume, aber auch Tiere. In großen Mengen greift Salz zudem Gebäude, Straßen und Autos an.
In der Stadt Hannover gilt deshalb grundsätzlich ein Salzverbot. Die Nachbarstädte haben ähnliche Regeln, jede mit eigenen Ausnahmen.
Streusalz nennt die Garbsener Verordnung nicht ausdrücklich. Sie verlangt aber abstumpfende Mittel, und dazu zählt Salz nicht, weil es das Eis auftaut. Wer in Garbsen sichergehen will, streut den Gehweg ohne Salz.
02Streugut im Vergleich
03Sand und Splitt richtig streuen
- 1
Erst räumen
Schnee zuerst wegschieben. Streugut auf losem Schnee hält nicht und wird beim nächsten Räumen mit weggeschoben.
- 2
Dünn und auf voller Breite
Streuen Sie die Breite, die Ihre Stadt vorschreibt, meist mindestens 1,50 m. Lieber dünn streuen und später nachlegen als einmal dick.
- 3
Nachstreuen
Ist das Streugut weggetreten oder unter neuem Schnee verschwunden, streuen Sie nach. Hannover verlangt, verschlissenes Streugut dabei gegebenenfalls vorher aufzunehmen.
- 4
Nach dem Winter fegen
In Seelze muss das Streugut weg, sobald keine Glätte mehr zu erwarten ist. In Hannover darf es bis zum Ende der Winterdienstsaison am 31. März liegen bleiben, solange niemand darauf ausrutschen kann.
04Und auf dem eigenen Grundstück?
Die Verordnungen regeln öffentliche Gehwege, Radwege und Überwege. Für Ihre Einfahrt und den Weg zur Haustür schreiben sie kein bestimmtes Streugut vor. Salz, das Sie dort streuen, landet aber genauso im Beet, am Rasen und an der Hecke. Auf dem Grundstück spricht deshalb wenig dafür, mehr als auf Treppen und steilen Stellen zu salzen.
In Hannover gibt es eine Ausnahme für den Gehweg: Bei anhaltend extremer Witterung kann der Oberbürgermeister laut aha im Einzelfall Salz auch auf Gehwegen freigeben. aha gibt das dann über die Medien bekannt.
05Vor dem ersten Frost besorgen
- In der Verordnung Ihrer Stadt nachgesehen, welches Streugut erlaubt ist.
- Sand, Splitt oder salzfreies Granulat trocken eingelagert, genug für mehrere Glättetage hintereinander.
- Beim Kauf auf die Zusammensetzung geachtet, wenn das Streugut auf den Gehweg soll.
- Für Außentreppen geklärt, ob Ihre Stadt dort Salz erlaubt.
- Einen Besen bereitgestellt, um das Streugut nach dem Winter wieder aufzunehmen.
06Wann wir streuen
Wir räumen und streuen auf Abruf in Garbsen und der Region Hannover und bringen abstumpfendes Streugut mit. Für einzelne Einsätze sagen wir keine feste Uhrzeit zu, weil wir den Betrieb nebenberuflich führen. Im Winterdienst-Abo kommen wir an jedem Schnee- und Glättetag bis 12 Uhr, ohne dass Sie anrufen. Ihre Räum- und Streupflicht übernehmen wir in beiden Fällen nicht. Das passt, wenn Sie verreist sind, an einem Tag früh aus dem Haus müssen oder ein Eckgrundstück mit zwei Gehwegseiten haben.


