Der Zeitpunkt ist nicht frei wählbar.
Zwischen dem 1. März und dem 30. September erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz an Hecken und Sträuchern nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Ein starker Rückschnitt gehört deshalb in das Winterhalbjahr. Nistende Vögel sind auch beim Formschnitt tabu. Wir prüfen das vor der Arbeit und sagen Ihnen, was jetzt geht und was auf den Herbst wartet.
